KATASTROPHENHILFE 2023

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Seites des Landes Kärnten wurden aus Mitteln des Sozialreferates (HIBL) Fördergelder für Betroffene der letzten Katastrophenfälle freigegeben. Diese Soforthilfe soll unbürokratisch an die Betroffenen ausgezahlt werden.

Beiliegender Antrag ist vom Betroffenen ausgefüllt am Marktgemeindeamt mit entsprechender Fotodokumentation abzugeben.
Schäden bis zu € 5.000,00 bleiben hier unberücksichtigt!








Es besteht auch die Möglichkeit einen Antrag beim Kärntner Nothilfswerk (Infos siehe Merkblatt) zu stellen. Informationen sind beim Gemeindeamt erhältlich.

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